Steuern für Grenzgänger

 

Das Einkommen von Grenzgängern ist in der Schweiz steuerpflichtig und der Schweizer Arbeitgeber behält 4,5% des Bruttolohns ein. Diese sogenannte Quellsteuer wird dann an die Schweizer Steuerbehörde abführt. Beachten Sie bitte, dass Sie dem Lohnbüro eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, damit auch wirklich nur die Quellensteuer von Ihrem Gehalt abgezogen wird.

Von der Quellensteuer abgesehen steht das Besteuerungsrecht in Bezug auf Einkommens- und Kirchensteuer, sowie dem Solidaritätszuschlag grundsätzlich dem deutschen Staat zu. Eine Doppelbesteuerung gibt es aber nicht, da das Finanzamt die bereits in der Schweiz erhobene Quellensteuer berücksichtigt.

Anders als Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Grenzgänger ihre Steuern vierteljährlich, entsprechend des Vorauszahlungsbescheids an das zuständige deutsche Finanzamt.

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